Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen S.P. Botanical Design – Saskia Ploen und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, S.P. Botanical Design hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen S.P. Botanical Design und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftige Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.URHEBERSCHUTZ; NUTZUNGSRECHTE; EIGENWERBUNG
2.1. Der von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von S.P. Botanical Design, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne der Zustimmung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen dürfen ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von S.P Botanical Design – Saskia Ploen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, S.P. Botanical Design – Saskia Ploen und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist S.P. Botanical Design – Saskia Ploen bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen.
2.8. Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung des Designs, der Entwürfe oder der Reinzeichnungen von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen bedarf der schriftlichen Einwilligung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen und ist honorarpflichtig.
2.9. Kein Miturheberrecht ergibt sich durch Vorschläge oder Layouts der Mitarbeiter des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich mit S.P. Botanical Design – Saskia Ploen vereinbart.
2.10. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.11 S.P. Botanical Design – Saskia Ploen ist berechtigt Entwürfe, Reinzeichnungen oder Layouts, die später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung zu verlangen.
2.12. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.13. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
2.14 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG stehen Saskias Illustrationen als Werk der bildenden Kunst. Diese sind somit urheberrechtlich geschützt.
3. HONORARE, FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME, FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsDesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3 Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
3.4 Die seitens S.P. Botanical Design – Saskia Ploen genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.
3.5 Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.
3.6 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
3.8 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 70% nach Ablieferung / Abnahme. Darüber hinaus behält sich S.P. Botanical Design – Saskia Ploen vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder anders lautende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.
3.7 Bei Zahlungsverzug kann S.P. Botanical Design – Saskia Ploen Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
4. ZUSATZLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs-ausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3. Der Auftraggeber erstattet S.P. Botanical Design – Saskia Ploen die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5. FREMDLEISTUNGEN
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt S.P. Botanical Design – Saskia Ploen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, S.P. Botanical Design – Saskia Ploen hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2. Soweit S.P. Botanical Design – Saskia Ploen auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt S.P. Botanical Design – Saskia Ploen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS; GESTALTUNGSFREIHEIT; VORLAGEN
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, S.P. Botanical Design – Saskia Ploen alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nicht zu vertreten.
6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er S.P. Botanical Design – Saskia Ploen zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber S.P. Botanical Design – Saskia Ploen im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für S.P. Botanical Design – Saskia Ploen besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.
7. DATENLIEFERUNG UND HANDLING
7.1. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
7.2. Stellt S.P. Botanical Design – Saskia Ploen dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nicht.
8. EIGENTUM UND RÜCKGABEPFLICHT
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an S.P. Botanical Design – Saskia Ploen zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
8.3 Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien – z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags – in Zahlungsverzug, kann S.P. Botanical Design – Saskia Ploen die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.
9. KORREKTUR; PRODUKTIONSÜBERWACHUNG; BELEGMUSTER
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind S.P. Botanical Design – Saskia Ploen Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist S.P. Botanical Design – Saskia Ploen berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind S.P. Botanical Design – Saskia Ploen eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die S.P. Botanical Design – Saskia Ploen auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
10. DIGITALE DATEN
10.1 S.P. Botanical Design – Saskia Ploen ist nicht verpflichtet, sog. „offene Dateien“ oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
10.2 Hat S.P. Botanical Design – Saskia Ploen dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen geändert und/oder weiterverwertet werden.
11. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG
11.1. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche S.P. Botanical Design – Saskia Ploen auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
11.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen S.P. Botanical Design – Saskia Ploen aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet S.P. Botanical Design – Saskia Ploen nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die S.P. Botanical Design – Saskia Ploen an Dritte vergibt.
11.6. Sofern S.P. Botanical Design – Saskia Ploen Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt S.P. Botanical Design – Saskia Ploen hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der S.P. Botanical Design – Saskia Ploen zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
11.7. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. S.P. Botanical Design – Saskia Ploen ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese S.P. Botanical Design – Saskia Ploen bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
12. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für beide Parteien ist 10245 Berlin, Sitz von S.P. Botanical Design – Saskia Ploen.
13. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und für Streitigkeiten bezüglich des erstellten Werkes zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.